Demokratie


Wie schaffen es Mannheims politische Bildnerinnen und Bildner, die Bürger nicht nur zu erreichen, sondern diese auch einzubinden und deren Forderungen zu berücksichtigen?

Wie sieht es mit der Beteiligung der Bürgerschaft bei der Auswahl der verschiedenen Vorschläge zur Gestaltung des Friedrichsplatzes aus? Wird die Planung offen kommuniziert?  Wie kann Politik, die Projekt- und Bauplanung offener, durchlässiger, anpassungsfähiger gestalten?
Geht das indem man die öffentlich zugängliche Machbarkeitsstudie im Bürgerinformationssystem der Stadt Mannheim in einer seitenweise unleserlichen Art präsentiert? Oder indem man wie geschehen die Einsicht in die Bauantragspläne verweigert? Die Lobpreisung der Transparenz des Entscheidungsverfahrens und die Realität klaffen in Mannheim in diesem Falle weit auseinander.

Die Gründung einer Bürgerinitiative ist meist die Reaktion auf ein Versagen von politischen Planern in Parteien und Verwaltungen. Interessierte und informierte Bürger müssen feststellen, dass diese Planer lediglich sachliche Korrektheit, nicht aber die Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigten und rufen eine Bürgerinitiative ins Leben. Sie brauchen einen langen Atem, die Fähigkeit, Mitstreiter und Unterstützer zu gewinnen und den Mut, sich mit einer oft unbeirrbaren Verwaltung anzulegen und in manchen Fällen sogar noch die Häme der Presse zu ertragen. Aber es geht oft nicht anders: Auch bei offensichtlich unsinnigen Projekten der Behörden kann man nicht davon ausgehen, dass eine einmal getroffene Entscheidung - aufgrund einleuchtender Gegenargumente einer Bürgerinitiative - wieder rückgängig gemacht wird.

Erfolgreiche Bürgerinitiative mit vergleichbarer Zielsetzung:
http://www.sos-mathildenhoehe-darmstadt.de/ 

Auch hier galt es eine Gesamtanlage zu schützen, die durch eine Neubau-Kiste eines Mäzens verschandelt worden wäre.

 http://www.sos-mathildenhoehe-darmstadt.de/inhalte/bilder

Bürgerinitiativen sind demokratisch legitimiert.

Dies ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung:
  • Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG),
  • Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG),
  • Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG),
  • Vereinigungsfreiheit Art. 9 GG),
  • Petitionsrecht (Art. 17 GG),
  • Repräsentationsprinzip, das plebiszitäre Elemente nicht ausschließt (Art. 20 GG).
Die repräsentative Demokratie gilt es weiter zu entwickeln zur direkten Demokratie, damit die Betroffenen Beteiligte werden. (Mitsprache, Kollaboration und Interaktion)

Mitsprache und Partizipation sind zwei aktuelle und berechtigten Forderungen, sollen folgende Ziele erreicht werden: Identifizierung mit dem Projekt, Aktivierung von Schaffenden und Integration von Outsidern.
Die Digitalisierung der Gesellschaft ermöglicht Prozesse transparent darzustellen. Widerspruch und Freie Gedanken können einfließen und entscheidend zu einem Konsenz oder einer gefestigteren Mehrheit beitragen.

Artikel MaMo: Bürger sollen früher mitreden.