Die
Kosten sind abenteuerlich. Der Rechtsfrieden ist in Gefahr. Die
Stadtverwaltung hat Angst vor den Bürgern. Der Mannheimer
Denkmalschutz ist nicht konform mit der Landesverfassung.
Rechtzeitig
vor „Abriss-Party“ und „Bürgerforum“ sind die kritischen
Rückfragen des Landtages bei der Stadt Mannheim angekommen. Denn die
BÜRGERINITIATIVE KUNSTHALLE MANNHEIM hatte im Februar eine Petition
an den Landtag eingereicht. Schnell fertig mit dem Wort ist das
Rechtsamt mit seinen Antworten. Nun wackeln Zeitplan, Kostenplan und
Akzeptanz bei Bürgern und Honoratioren. Die Ergebnisse des
Bürgerbarometers von 2013 lassen die Stadtoberen das Schlimmste
ahnen: Abstrafung durch die Bürger. Den angebotenen „Rechtsfrieden“
der Bürgerinitiative hat der OB abgelehnt, Nun sprechen die Anwälte
oder eben die Bürger.
1.
In
der Petition an den Landtag wurden u.a. die dem
Gemeinderats-Beschluss zugrundeliegenden Informationen begründet
bezweifelt und die vorgestellte Kosten-Kalkulation infrage gestellt.
Und offiziell bzw. offiziös legt die Stadt nun auf den Tisch:
„irreparable Schäden“ des Mitzlaff-Bau. Wer, bitte, ist denn
verantwortlich für die Schäden am Mitzlaff-Bau und am Technischen
Rathaus? Wer wird wann dafür zur Verantwortung gezogen? Da kommt
Arbeit zu auf den Landesrechnungshof und auf die
Gemeindeprüfungsanstalt.
2.
In
seinem Offenen Antwort-Brief vom 25.3.14 hat OB Kurz keine klare
Auskunft geben können, wer denn verantwortlich und haftbar wäre,
käme es zu einer Kostenüberschreitung beim geplanten Neubau. Da
sind juristische Rückfragen erlaubt, ob denn ein solcher Vertrag der
Stadt mit einer angeblich privaten Stiftung überhaupt rechtsgültig
ist und nicht auch das Budgetrecht des Parlamentes verletzt. Das
Risiko für den städtischen Haushalt wird damit verschleiert. Schon
jetzt gab es laufend Kostensteigerungen: Bei der Abriss-Planung für
den Tiefbunker, durch die Verkleinerung des Neubaus gegenüber dem
ersten Entwurf bei gleichbleibendem Kostenanschlag usw.
3.
Doch
am Anfang stand das Kultur-Argument: Dieser Neubau ist übergroß und
völlig unpassend! Das Gesicht Mannheims rund um den Wasserturm, die
der europaweit einmaligen Jugendstil-Anlage Friedrichsplatz ist in
Gefahr. Mit dieser Planung widerspricht die Stadt nicht „nur“ den
Bürgern, nicht „nur“ Landesverfassung (§3c) sondern auch noch
sich selbst: Nach außen präsentiert die Stadt Mannheim stolz ihren
Friedrichsplatz als „herausragendes städtebauliches
Denkmal-Ensemble“ und als „eine der bedeutendsten städtischen
Freiflächen…heute als Kulturdenkmal klassifiziert“ so in der
Ausschreibung und Auslobung des Architektenwettbewerbs für die neue
Kunsthalle. Nach innen weigert sich die Stadt Mannheim, ihren
Friedrichsplatz als eben solches „Kulturdenkmal von besonderer
Bedeutung“ nach §12 des Gesetzes schützen und ins Denkmalbuch
eintragen zu lassen.
Demokratie
lebt nicht nur von der Meinungsfreiheit sondern auch von der
Mehrheitsmeinung der Bürger.
Welche
Partei/Liste spricht sich im Kommunalwahlkampf für einen
Bürger-Entscheid à la BUGA aus?
Damals ist die Stadtverwaltung „mit einem blauen Auge“ davongekommen, hat mit Prozent-Bruchteilen noch eine Mehrheit bei den Bürgern gefunden für ihren Vorschlag. Verständlich, dass die Stadt (und der OB) jetzt Angst hat vor einem neuen Bürger-Entscheid über die Kunsthalle und über das Geld.
Haben Sie auch eine Wahlempfehlungsliste für die Kommunalwahl am kommenden Sonntag wie die BuGa-Gegner?
AntwortenLöschenVon den angeschriebenen Politikern und Kandidaten haben sich nur ein Bruchteil zum Thema Kunsthalle geäußert. Diese sprechen sich zu 95% gegen das Vorhaben aus. Das bedeutet gleichzeitig aber auch, dass ein Großteil der Politik-Szene zu diesem Thema vor der Wahl 2014 keine Stellungnahme abgeben will. Die persönliche Einstellung zu den Prestigen-Projekten BuGa, Kunsthalle, Kulturhauptstadt nicht öffentlich zu benennen, spricht Bände.
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