17. Juni 2013

Denkmalschutz

In der Charta von Venedig findet man u.a. dieser Passus:
Artikel 6:
Zur Erhaltung eines Denkmals gehört die Bewahrung eines seinem Maßstab entsprechenden Rahmens. Wenn die überlieferte Umgebung noch vorhanden ist, muß sie erhalten werden, und es verbietet sich jede neue Baumaßnahme, jede Zerstörung, jede Umgestaltung, die das Zusammenwirken von Bauvolumen und Farbigkeit verändern könnte.
Wir sind gespannt auf die Expertise der oberen Denkmalschutz-Behörde (Regierungspräsidium Karlsruhe), die für morgen angekündigt wurde.

Unseres Wissens nach besteht für die Friedrichs-Platz-Anlage (rund um den Wasserturm und incl. des Wasserturm-Bereichs) ein Ensemble-Schutz. Diese einmalige Anlage mit einem "Gold-Käfig" zu stören ist nicht zu verantworten. Wer will denn diese 5-jährige Baustelle am Wasserturm?

3 Kommentare:

  1. Der Alternativ-Vorschlag der Bürger-Initiative wird nicht geprüft. Man verweist immer auf eine frühere Prüfung, deren Inhalte nicht preisgegeben werden. Freigegebenes Bildmaterial der Bürgerinitiative wird durch die Presse nicht veröffentlicht. Aus dem Mailverkehr ist ersichtlich, dass das Bildmaterial sofort gelöscht wurde. Zensur? Die Internet-Adresse wird selbst bei der spärlichen Berichterstattung über die Bürgerinitiative, die von einer 92-jährigen Frau gegründet wurde, nicht veröffentlicht. Warum? Was scheut der Mannheimer Morgen?

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    1. Wussten Sie, dass diese Frau letzte Woche alleine bei einem Provider den Internetanschluss beantragt hat? Sie will E-Mail lernen, weil ihr faxen zu lästig wurde. Und sie ist begeistert von ihrem iPad. Die bunten APP-icons nennt sie ganz stolz: "Die Buzzelchen".

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    2. Die zweite Mitbegründerin der Initiative, auch eine gereifte, liebenswerte Dame, möchte über ihr Alter noch Stillschweigen bewahrt haben. Sie beherrscht als Folgegeneration selbstverständlich E-Mail mit ihrem LapTop und will unbedingt lernen wie man einen blog administriert.

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