24. April 2013

29 Kunsthallen-Ideen

Warum werden die 29 Entwürfe international tätiger Architekten der Öffentlichkeit vorenthalten?
Gibt es Regularien innerhalb eines Wettbewerbsverfahren, die das verbieten?
Oder geht es gar um den Schutz geistigen Eigentums?
Wir wollen nicht abkupfern, unsere Grobplanung als Architektenvorgabe steht. Es ist nur unverständlich, warum man Wettbewerbsbeiträge nicht zumindest im Internet als Fotogalerie für die Bürgerschaft zugänglich macht.
Mein Freund Lothar würde sagen: "Schick ma mol de link?"

Wenigstens das Antragsverfahren gem. Informationsfreiheitsgesetz muss von der Öffentlichkeit nachvollziehbar dargestellt sein.

1 Kommentar:

  1. Wie ein Schleier soll angeblich die neue Fassade wirken. Und wie ein Hauch legt sich auch der Schleier des Vergessens über manche vielleicht gute Idee aus dem Architektur-Wettbewerb. Warum entscheiden das nur kleine Gruppen? Warum entscheiden das Leute, die nicht den Willen des Bürgers repräsentieren. Der Bürger zahlt, hat es aber nicht bestellt.

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